Schülerin sitzend, Gesicht in Arme versenkt
Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung (§1631 Abs. 2 BGB) ©Peter Atkins – stock.adobe.com

Übergriffe und Verletzungen geschehen oft im vertrauten Umfeld. Täter und Täterinnen nutzen an Kindern und Jugendlichen häufig ihre Macht oder (psychische, körperliche oder sprachliche) Überlegenheit aus, um Gewalt auszuüben. Dabei schweigen viele Opfer aus Scham oder aus Furcht vor Bestrafung.

Unter „ häuslicher Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen“ versteht man alle Formen körperlicher, seelischer und/oder sexueller Misshandlung sowie Vernachlässigung. Wie die Forschung allerdings zeigt, werden „sozial kompetente Kinder und Jugendliche […] seltener Opfer und sind seltener übergriffig bzw. Täterinnen und Täter“, weshalb die Sensibilisierung für Grenzverletzungen sowie die Stärkung von Empathiefähigkeit und Selbstbewusstsein zentrale Bestandteile der bestehenden Erziehungskonzepte an Schulen sind.

Um Kinder und Jugendliche wirksam vor körperlicher, seelischer oder sexualisierter Gewalt zu schützen, startete im Rahmen von „Schule gegen sexuelle Gewalt“ im Herbst 2017 die bundesweite Kampagne „Kein Raum für Missbrauch“, die Schulen anleitet, individuelle Schutzkonzepte zu entwickeln.

Beratung und Hilfe

Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten stehen an allen Schulen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Beratungslehrkräfte, Beauftragte für Familien und Sexualerziehung, sowie weitere ausgebildete Lehrkräfte als kompetente und vertrauensvolle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung. Diese bieten Unterstützung vor Ort und können gegebenenfalls weitere Hilfen einleiten.

Zudem stehen die Ansprechpersonen an IhrerStaatlichen Schulberatungsstelle für eine vertrauliche Beratung zur Verfügung.

Über die schulischen Beratungsangebote hinaus können Sie sich an folgende Stellen wenden:

Polizei Notruf 110

Die nächstgelegene spezialisierte polizeiliche Beratungsstelle kann auf jeder Polizeidienststelle oder beim Bayerischen Landeskriminalamt erfragt werden bzw. finden Sie diese unter dem Portal Polizei für dich .

Weitere Informationen sind zu finden auf der Homepage der Bayerischen Polizei oder bei den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen.

Jugendämter

Das zuständige Jugendamt ist zu finden beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.


Hilfsportale und spezialisierte Fachberatungsstellen

Stand: 19. November 2024

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    Häusliche und sexuelle Gewalt

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