Ihr Kind benötigt besondere Förderung oder Unterstützung? Wir setzen uns für die inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen ein. Inklusion ist eine gemeinsame Verantwortung aller Schulen, und wir stehen Ihnen und Ihrem Kind mit Rat und Tat zur Seite.
Auch Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen oder mit einem besonderen Förderbedarf können die Regelschule besuchen. Inklusion ist Aufgabe aller Schulen (vgl. Art. 2 Abs. 2 BayEUG).
Erziehungsberechtigte können sich bei Fragen zur Inklusion an die Lehrkräfte oder an schulische Beratungsstellen wenden.
Zu den schulischen Ansprechpersonen gehören
- die zuständige Beratungslehrkraft der Schule,
- die zuständige Schulpsychologin bzw. der zuständige Schulpsychologe der Schule und
- die oder der Inklusionsbeauftragte der Schule.
In den einzelnen Schularten stehen weitere Ansprechpersonen zur Verfügung:
Im Grund- und Mittelschulbereich gibt es zum Beispieldie Inklusionsberatung am Staatlichen Schulamt.
Ein wichtiges Unterstützungsangebot sind auch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD).
Beratung und Unterstützung zum Thema Inklusion sind zudem Aufgaben der Staatlichen Schulberatungsstellen.
Die Staatliche Schulberatung unterstützt Sie und Ihr Kind in entscheidenden Phasen des Bildungsweges durch umfassende Beratungs- und Diagnoseangebote.
Der Schuleintritt ist für alle Kinder ein wichtiger Schritt. Für die Eltern von Kindern mit besonderem Förderbedarf ist die Einschulung oft mit speziellen Fragen verbunden. Eltern und Lehrkräfte können bei Fragen zur Einschulung das Beratungs- und Unterstützungsangebot der Staatlichen Schulberatungsstellen wahrnehmen. Im Zusammenhang mit der Beratung können auch Tests durchgeführt werden, wenn das hilfreich ist, z. B. Tests zur Erfassung des Entwicklungsstandes beim Kind.
Der Wechsel an eine weiterführende Schule ist für jedes Kind und jeden Jugendlichen eine neue Situation. Wenn Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf die Schule wechseln, ergeben sich oft spezielle Fragen. Die Ansprechpersonen der Schulberatungsstellen beraten und unterstützen bei Fragen zum Übertritt. Sie führen auch Tests durch, wenn das hilfreich ist, z. B. zur Erfassung der Fähigkeiten des Kindes.
Für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf ist es wichtig, am Ende der Schulzeit eine realistische berufliche Perspektive zu entwickeln. Beratung und Begleitung kann dabei sehr hilfreich sein. Die Staatlichen Schulberatungsstellen bieten hier gute Unterstützung.
Informationen über Möglichkeiten der Unterstützung bietet auch die Webseite „Berufliche Orientierung und Wiedereingliederung“.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatlichen Schulberatungsstellen
- informieren über die vielfältigen schulischen Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf.
- beraten, wenn es um Fragen zu individueller Unterstützung, zum Nachteilsausgleich und zum Notenschutz geht.
In Beratungsfällen kooperieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatlichen Schulberatungsstellen mit anderen Stellen, wenn die Ratsuchenden ihr Einverständnis geben.
Dazu gehören zum Beispiel
die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste,
- die Jugendhilfe oder
- Fachärztinnen und Fachärzte.
Im Rahmen der inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schülern können unterschiedliche Bedürfnisse aufeinandertreffen. Das führt manchmal auch zu konflikthaften Situationen zwischen Eltern und Schule.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatlichen Schulberatungsstellen können bei der Klärung von Konflikten helfen und eine Vermittlerfunktion einnehmen.
Die Inklusion gehört zu den besonderen Aufgabenfeldern der Staatlichen Schulberatungsstellen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulberatungsstellen informieren sowohl Lehrkräfte als auch Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen zu inklusiven Fragestellungen. Sie bieten regelmäßig Fortbildungen zu inklusiven Themen an.
Hilfreiche Informationen zur Inklusion für Lehrkräfte, Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen enthält eine Reihe wertvoller Informationsquellen, z. B. das Ringbuch „Inklusion zum Nachschlagen“, verschiedene Handreichungen sowie das Infoportal „Inklusion und Schule“.
Formate im Bereich Supervision, Coaching und Kollegiale Fallberatung bieten Lehrkräften und Schulleitungen die Möglichkeit zum Austausch. Sie unterstützen bei der Bewältigung spezieller Herausforderungen im Zusammenhang mit der inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schülern. Dadurch tragen sie zur Stärkung und Entlastung bei.
Lehrkräfte sowie Mitglieder der Schulleitung können sich bei Interesse an einem entsprechenden Angebot an die Regionalbeauftragten für Lehrergesundheit an den Staatlichen Schulberatungsstellen wenden.
Stand: 27. Mai 2024