Beratung
Schulpsychologen sind auch bei klinischen Fragestellungen die richtigen Ansprechpartner ©Pixel-Shot – stock.adobe.com

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind professionelle Beratungskräfte für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Kolleginnen sowie Kollegen bei den verschiedensten Problemlagen. Sie arbeiten an den Schulen vor Ort und sind für alle Mitglieder der Schulfamilie leicht erreichbar.

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen helfen bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten, bei Verhaltensauffälligkeiten und bei schulischen Konflikten. Sie arbeiten auch als Supervisoren und im Bereich der Lehrergesundheit.

Beratungslehrkräfte sind ausgebildete Fachkräfte, die ebenfalls an jeder Schule tätig sind. Sie helfen bei Schullaufbahnentscheidungen, schulrechtlichen Fragen und Schulproblemen.
Beide Professionen arbeiten eng zusammen.


Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt

Staatliche Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind in Bayern grundsätzlich Lehrkräfte mit abgeschlossenem Studium der Psychologie (vgl. LPO I; § 110). Das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (Schulpsychologie) kann im Rahmen eines Lehramtsstudiums studiert werden.

Neben der Auseinandersetzung mit den fachlichen Studieninhalten sind schulpsychologische und allgemeinpsychologische Praktika (insgesamt drei) im Umfang von jeweils mindestens sechs Leistungspunkten zu absolvieren.

Kombinationen Lehrämter und Schulpsychologie

  • Das grundständige Studium der Schulpsychologie kann für das Lehramt an Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien studiert werden.
  • Im Bereich der beruflichen Schulen kann der Bachelorteilstudiengang „Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt“ studiert werden; er vermittelt die wissenschaftliche Vorbildung für die Tätigkeit als Schulpsychologin oder als Schulpsychologe und qualifiziert entsprechend für den Eintritt in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) als Lehrkraft an beruflichen Schulen. Absolviert wird ein Studium der Psychologie in der Breite des Faches sowie (teil)fach- und schulbezogene Praktika. Zusammen mit einer beruflichen Fachrichtung als Erstfach zielt der Studiengang auf eine Doppeltätigkeit als Lehrkraft und Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe ab.
  • Als Erweiterungsstudium kann das Studium der Schulpsychologie für alle Lehrämter studiert werden.

Nach dem Studium wird im zweijährigen Vorbereitungsdienst die Ausbildung in Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt fortgesetzt. Darin werden die im Studium erworbenen fachlichen Inhalte und Kenntnisse durch ein praxisorientiertes Vorgehen erweitert und die für die schulpsychologische Tätigkeit notwendigen Kompetenzen anhand exemplarisch ausgewählter Beispiele psychologischen Handelns in der Schule entwickelt.


Studium oder Weiterbildung zur Beratungslehrkraft

Die Ausbildung zur Beratungslehrkraft erfolgt als grundständige oder nachträgliche Erweiterung des Lehramtsstudiums nach der Prüfungsordnung für ein öffentliches Lehramt in Bayern und endet mit einer Ersten Staatsprüfung (vgl. § 112, LPO I).

Beratungslehrkräfte erhalten für ihre Tätigkeit, je nach Schulart, Anrechnungsstunden auf ihre Unterrichtspflichtzeit. Eine Beförderung ist in eine Funktionsstelle ist bei vielen Schularten möglich.

Inhalte des Studiums bzw. der Weiterbildung

  • Das bayerische Schulsystem und das deutsche Schulwesen
  • Pädagogische und psychologische Grundlagen der Beratung
  • Für die Schulberatung relevante Konzepte und Methoden der Beratungspsychologie
  • Schulische Lern- und Leistungsschwierigkeiten
  • Kooperation mit anderen Beratungseinrichtungen

Drei verschiedene Wege zur Beratungslehrkraft

Das Studium ist an den Universitäten München, Augsburg, Bamberg und Eichstätt möglich. Studentinnen und Studenten, sowie Lehrkräfte können die Erste Staatsprüfung für die Qualifikation als Beratungslehrkraft an der dortigen Universität ablegen. Sie bewerben sich an den genannten Orten um einen Studienplatz an der Universität.

Die Weiterbildung zur Beratungslehrkraft beginnt jährlich in der ersten Osterferienhalbwoche mit einer Einführungsveranstaltung, an der alle vom Staatsministerium zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber teilnehmen.

Für den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildungssequenz müssen drei virtuelle Bausteine bearbeitet werden, sechs Präsenzlehrgänge besucht und eine Fallarbeit (schriftliche Bearbeitung eines Beratungsfalles aus der eigenen Schulpraxis) angefertigt werden.

Einige dieser Lehrgänge finden als sogenannte Regionalkurse an den Staatlichen Schulberatungsstellen statt. Die Zulassung für diese Weiterbildungsveranstaltungen erfolgt durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Bei den Regionalkursen werden vier der sechs Präsenzlehrgänge durch Studientage an der jeweils durchführenden Staatlichen Schulberatungsstelle ersetzt.

Stand: 22. Mai 2024

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