Symboldbild: Aus dem Mund eines Jungen gehen Buchstaben hervor
Ziel einer schulischen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Redeflussstörungen ist es, diese bei der Beteiligung am Unterricht zu stärken ©lassedesignen – stock.adobe.com

In allen Kulturen tritt Stottern auf, etwa ein Prozent der erwachsenen Bevölkerung stottert.

Die Mehrheit aller stotternden Kinder zeigt erste Symptome im Vorschulalter. Um die fünf Prozent eines Altersjahrganges beginnen zu stottern. Sehr viele junge Kinder durchlaufen Phasen, in denen sie altersgemäße Sprechunflüssigkeiten zeigen, wie z. B. Wortwiederholungen, Satzumstellungen oder Satzabbrüche.

Stottern ist vor allem bei jungen Kindern hoch dynamisch und sehr individuell ausgeprägt. Für die individuelle Entwicklung und nicht zuletzt den Bildungsweg der Kinder bzw. Jugendlichen mit Stottersymptomatik ist es besonders wichtig, dass sie sich in der Schule wohl fühlen und sich angstfrei in Kommunikationssituationen einbringen können. Nur dann können sie ihr Leistungspotenzial voll entfalten. Ein Schweigen aus Angst vor Hänseleien und Mobbing darf es nicht geben.

Betroffene sollten sich rechtzeitig an Lehrkräfte wenden, um zu klären, wie die Kommunikationssituationen im Unterricht bewusst gestaltet werden können und rechtzeitig sprachliche Hürden überwunden werden können. Dazu können auch Mitschülerinnen und Mitschüler in altersgerechter Form über Stottern informiert werden, um Verständnis für Kinder und Jugendliche mit Redeflussstörung zu entwickeln und um zu lernen, wie sie bei Sprechblockaden angemessen reagieren können.


Hilfen und Unterstützung

Gerne wenden Sie sich an Ihre zuständige Schulpsychologin bzw. den zuständigen Schulpsychologen Ihrer Schule. Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Webseite Ihrer Schule sowie auf dem Aushang am Beratungszimmer.

Erste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie auch an den Staatlichen Schulberatungsstellen, die bei der Beratung und Vernetzung rund um Fragen zur Redeflussstörung im Kontext Schule einbezogen werden können.

Für eine Diagnostik sind HNO-Ärztinnen bwz. HNO-Ärzte und speziell ausgebildete Logopädinnen bzw. Logopäden zuständig, die auch über Therapieangebote informieren. Ein fachärztliches Gutachten ist für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs notwendig.

Weiterführende Informationen

Stand: 03. Dezember 2024

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