Gespräch zweier Frauen
Frühzeitige Beratung ist bei Suchterkrankungen sehr wichtig ©Meow Creations – stock.adobe.com

Arbeitsbelastung, Zeitdruck und Stress sind tagtägliche Herausforderungen. Zur Entlastung und Entspannung greifen immer mehr Menschen zu Suchtmitteln wie Alkohol oder Medikamenten oder entwickeln nicht-stoffgebundene Abhängigkeiten (Mediensucht, Spielsucht o.ä.). Diese Entwicklung betrifft auch Lehrerinnen und Lehrer.

Suchtgefährdung und Suchterkrankung

Im Verlauf einer Suchterkrankung sinkt die Arbeitsleistung und wird die körperliche Gesundheit bedroht. Begleiterkrankungen wie Burnout, Depression, Persönlichkeitsstörungen und Suizidgefährdung können hinzukommen.

Seit Februar 2020 hat Dr. Winfried Neumann, Lehrer am Gymnasium Herzogenaurach und Betrieblicher Suchtberater, diese Aufgabe übernommen: „Sucht ist eine ernsthafte Erkrankung, aus der man nur selten alleine herausfindet. Ich würde mich freuen, wenn ich im Gespräch von Kollege zu Kollege Wege aus der Erkrankung aufzeigen oder Unterstützung im Schulalltag bieten kann. Sehr gerne unterstütze ich auch Schulleitungen bei ihrem anspruchsvollen und verantwortungsbewussten Umgang mit den betroffenen Kollegen.“

Um gefährdete und betroffene Lehrkräfte zu unterstützen, ist eine frühzeitige Intervention und Beratung erforderlich. An dieser Stelle setzt das StMUK an und bietet mit einer betrieblichen Suchtberatung ein niederschwelliges Angebot für betroffene Lehrkräfte und deren Schulleitungen.

OStR Dr. Winfried Neumann
Gymnasium Herzogenaurach
Burgstaller Weg 20
91074 Herzogenaurach

Telefon:
Fax:
Web:

Kollegiale Suchtberatung für Lehrkräfte

Die Suchtberatung bietet Informationen zum Thema Sucht, zu Therapieangeboten und zu dienst- oder arbeitsrechtlichen Aspekten einer Suchterkrankung. Auf Wunsch kann der Therapieprozess begleitet werden oder es wird Unterstützung beim Kontakt zum Dienstherrn oder zu Angehörigen geboten.

Die Suchtberatung ist kollegial und vertraulich. Das Gespräch findet von Kollege zu Kollege statt, die Ergebnisse werden nicht weitergereicht. Die Beratung ist per Telefon, per Mail oder im direkten Gespräch am Schulort möglich, damit die Kontaktaufnahme keine hohe Hürde darstellt.

Beratung für Schulleitungen und Schulaufsicht

Die Beratung umfasst Informationen zum Thema Sucht und ihren Erscheinungsformen sowie Informationen zum Umgang mit suchtabhängigen Lehrkräften und ihren Verhaltensweisen. Auch über die dienst- oder arbeitsrechtlichen Modalitäten (Einsatz des 5-Stufen-Plans zur Intervention bei Suchtmittelmissbrauch, amtsärztliche Begutachtung, Wiedereingliederungsmaßnahmen) kann informiert werden.

Die Beratung ist vertraulich. Ziel ist die Unterstützung von Schulleitung oder Schulaufsicht, damit Entscheidungen im Umgang mit Suchtgefährdeten oder Suchterkrankten verantwortungsbewusst getroffen werden können. Die Beratung kann per Telefon, per Mail oder im Gespräch am Schulort stattfinden.

Stand: 25. März 2024

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