Sechs Schülerinnen und Schüler lernen mit ihren Tablets.
Medien- und KI-Budget - Unterstützung bei der Beschaffung digitaler Bildungsmedien ©WavebreakmediaMicro - stock.adobe.com

Dem Lernen mit digitalen Medien kommt an bayerischen Schulen eine große und stetig wachsende Bedeutung zu. Digitale Bildungsmedien wie Lern- und Übungsapps oder Anwendungen zur Lernstandsanalyse leisten in Ergänzung zu analogen Lernmitteln einen wichtigen Beitrag, um das Lernen effektiv, individualisiert, anschaulich und motivierend zu gestalten. Derzeit gewinnen in diesem Kontext insbesondere Anwendungen an Relevanz, die auf Technologien der Künstlichen Intelligenz beruhen.

Um die Beschaffung und den Einsatz digitaler Bildungsmedien zu unterstützen und zu forcieren, wird seitens des Freistaats ein „Medien- und KI-Budget“ bereitgestellt.

Höhe des „Medien- und KI-Budgets“ je Schulaufwandsträger

Der Höchstbetrag der Zuwendung bemisst sich an der Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Schule(n) des Schulaufwandsträgers. Eine Übersicht für das Schuljahr 2024/2025 ist hier abrufbar.

Berechnungsgrundlage

Es wird für das Jahr 2024 je Schülerin und Schüler an Grundschulen, in der Grundschulstufe von Förderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Berufsschulen und im Berufsvorbereitungsjahr an Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung, in Teilzeitklassen an beruflichen Schulen und in Teilzeitklassen an beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung ein Betrag von 4,67 € und an Mittelschulen und sonstigen Schulen im Sinn des Art. 6 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 BayEUG ein Betrag von 10,38 € bereitgestellt.

Maßgebend für die Schülerzahl sind die Verhältnisse am Stichtag der Amtlichen Schuldaten für das dem Haushaltsjahr vorhergehende Schuljahr.

Förderrichtlinie

Eine entsprechende Förderrichtlinie ist derzeit in Vorbereitung.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind kommunale Schulaufwandsträger öffentlicher Schulen sowie Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen in Bayern (Schulaufwandsträger).

Stand: 15. Juli 2024

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